Platz- und Spielordnung

1.

Die Tennisplätze des Tennisclubs Rot-Weiß Hangelar stehen allen aktiven Mitgliedern, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem Club nachgekommen sind, sowie deren Gästen gemäß der Gastspielordnung zur Verfügung.

Bei der Nutzung der Tennisanlage sind die jeweils geltenden Corona-Schutzbestimmungen zu beachten.

2.

Die Platz- und Spielordnung hat den Zweck, den Spielbetrieb in geordneter Weise zu gewährleisten und Benachteiligungen einzelner Mitglieder zu verhindern.

3.

Verantwortlich für den Spielbetrieb ist der Vorstand, der berechtigt ist, im Einzelfall abweichende Regelungen zu erlassen. Auf der Anlage sind neben jedem einzelnen Vorstandsmitglied auch die hauptamtlichen Tennistrainer des TLC als Beauftragte des Vorstands berechtigt, die Einhaltung der Platz- und Spielordnung zu überwachen.

4.

Verletzungen der Platz- und Spielordnung können Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.

5.

Die Plätze dürfen nur in geeigneten Tennisschuhen betreten werden.

6.

Die Spielzeit beträgt je Einzel 60 und je Doppel 90 Minuten, einschließlich der obligatorischen Platzpflege.

7.

Eine wirksame Platzbelegung ist nur dann gegeben, wenn eine Buchung über das elektronische Buchungssystem „ebusy“ erfolgt, die vorgesehenen Spieler alle selbst anwesend sind und bis zum Spielbeginn auf der Anlage anwesend bleiben.

8.

Eine Anschlussbelegung muss so erfolgen, dass keine zeitliche Lücke entsteht. Wird eine Nachbelegung nicht zeitnah angetreten, können weitere Mitglieder den freistehenden Platz belegen. Hiervon müssen jedoch die betroffenen Spieler unterrichtet werden. Unterbleibt dies, ist die Belegung des freistehenden Platzes unwirksam.

9.

Spieler, die Plätze nicht ordnungsgemäß gebucht haben, haben keine Spielberechtigung. Sie müssen die Plätze auf Verlangen Spielberechtigter unverzüglich frei machen.

10.

Die erneute Buchung von Plätzen ist erst nach Beendigung der laufenden Spiele möglich.

11.

Bei Turnieren und organisiertem Training sind die benötigten Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt. Diese Veranstaltungen werden rechtzeitig im Buchungssystem eingegeben und sind auch online auf http://tennisclub-hangelar.ebusy.de einzusehen.

12.

Vorrang bei der Platzbelegung besteht in folgenden Fällen:

a.

Auf den Plätzen 1 bis 5 haben Erwachsene werktags ab 17:00 Uhr, sowie samstags, sonntags und an Feiertagen ganztätig Vorrang, jedoch nicht nach Spielbeginn von Jugendlichen.

b.

Spielstarke Jugendliche, die in den Mannschaften der Damen und Herren spielen, können bezüglich der Regelung der Spielzeiten wie Erwachsene behandelt werden. Über die entsprechenden Anträge entscheidet der Vorstand.

c.

Auf Platz 6 haben Jugendliche und Spielpaarungen zwischen Jugendlichen und Erwachsenen an allen Tagen der Woche, einschließlich Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztätig Vorrang, jedoch nicht, wenn Erwachsene ihr Spiel begonnen haben (entsprechend Buchst. a).

d.

Spieler, die noch nicht gespielt haben, haben vor Spielern, die bereits gespielt haben, Vorrang. Dies gilt auch für Turnier- und Trainingsteilnehmer. Vorrang besteht nicht, wenn Plätze ordnungsgemäß belegt und Spiele schon begonnen wurden.

e.

Die Plätze 8 bis 10 sind von der Tennisschule TLC gepachtet und können von Clubmitgliedern benutzt werden, wenn sie von TLC freigegeben werden (i.d.R. an Wochenenden).

13.

Die Spieler sind für eine ordnungsgemäße Platzpflege verantwortlich. So sind die Plätze – abhängig vom Zustand – ausreichend zu wässern und müssen nach dem Spiel komplett abgezogen und die Linien mit dem Linienbesen gekehrt werden. Beim Verlassen des Platzes müssen alle mitgebrachten Gegenstände wieder mitgenommen werden. Anweisungen des Vorstands oder seiner Beauftragten zur Platzpflege sind zu befolgen.

14.

Der Vorstand darf für alle Mannschaften, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, Plätze vorreservieren. Der Sportwart koordiniert die Zeiten und gibt sie ebenfalls in das Buchungssystem ein. Mannschaftsspieler, für die Plätze reserviert sind, müssen den Platz nach den allgemeinen Vorgaben der Platz- und Spielordnung belegen. Sollten bis zum Trainingsbeginn nicht mindestens zwei Mannschaftsspieler das Training begonnen haben, so entfällt für diesen Tag das Reservierungsrecht.

Gastspielordnung

1.

Gastspieler sind auf unserer Anlage willkommen.

2.

Gastspieler sind auch Eltern, die mit ihren Kindern, die Mitglied sind, spielen.

3.

Die Gastspieler werden gebeten, Anlage und Plätze pfleglich und schonend zu behandeln, die Platz- und Spielordnung zu beachten und für die Nutzung auf Sandplätzen geeignete Tennisschuhe zu tragen. Jedes einladende Clubmitglied ist für seine Gäste verantwortlich.

4.

Als Gast registrieren Sie sich über den „Registrieren“-Button unseres elektronischen Buchungssys-tems am Kiosk-Monitor auf der Terrasse des Tennisclubs oder online über http://tennisclub-hangelar.ebusy.de. Sie können zwischen Barzahlung, Rechnung oder Lastschrifteinzug wählen. Bei Barzahlung muss die Gastgebühr vor Spielbeginn im Tennis-Shop oder bei einem Trainer der Tennisschule TLC gezahlt werden. Sollte der Tennis-Shop geschlossen und kein Trainer vor Ort sein, so wählen Sie bei der Buchung Zahlung per Rechnung oder Lastschrift.

Für eine Spielzeit (Einzel 60 Minuten, Doppel 90 Minuten) werden je Gastspieler folgende Gebühren erhoben:

a.

Erwachsene: 10 €

b.

Jugendliche: 5 €

5.

Ein Gastspieler darf höchstens zehnmal pro Jahr spielen. Möchte er häufiger spielen, so geht das nur über den Erwerb einer Mitgliedschaft im TC RW Hangelar.

6.

Die Gebühren der mit Rechnung und Lastschrift gebuchten Gastberechtigungen werden den laut Buchungssystem zugeordneten Spielern einmal jährlich zum Saisonende in Rechnung gestellt.

Hangelar, im April 2021

Platz- und Spielordnung sowie Gastspielordnung zum Download